von Stefan Biggeleben | Jun 12, 2019 | Blogartikel
| Azubi-Blog
Kleidung bei sommerlicher Hitze: brillieren statt blamieren!
Mal ganz ehrlich: hättest Du noch Respekt vor Deiner Ausbilderin, wenn sie bauchfrei in Hot-Pants und Flipflops rumlaufen würde? Oder vor Deinem Vorgesetzten, wenn er in kurzen Hosen und Sandalen zur wöchentlichen Besprechung käme?
Womöglich (oder vielleicht besser?) noch mit weißen Socken?
Und – würde es Dir gefallen? Vermutlich nicht oder?
Na klar: Du bist jung und bei Dir sähe die oben beschriebene Kleidung sicherlich für vielerlei Augen viel-leicht sogar sportlich-toll aus!? Aber frag Dich doch mal, wie sie auf andere Menschen wirkt!
Sehen kurze Hosen, Flipflops & Co nach „Arbeit“ aus? Gut – bei Bademeister/innen ja. Aber in welchen Jobs sonst noch? In Deinem? Vermutlich nicht.
In vielen Berufsbildern gibt es „Uniformen“ oder klare Dress-Codes, die Dir die Wahl Deiner beruflichen Kleidung erleichtern. In allen anderen Jobs tust Du gut daran mal darüber nachzudenken, wie Du gern von Kunden und dem Kollegium wahrgenommen werden möchtest.
Natürlich: je weniger Stoff wir am Körper haben, umso wohler fühlen wir uns bei 30 Grad im Schatten und „bauchfrei“ gibt ein herrlich-luftiges Gefühl. Doch wie wirkt es auf andere? Denk mal drüber nach.
Der Tipp an alle, die in einem Job ohne klare Kleidungsvorschriften in der Ausbildung sind:
Fragen statt blamieren und luftig statt nackig!
Geh ohne Scheu auf die Älteren in Deinem neuen Kollegium zu und frage, wie Du Dich bei sommerli-cher Hitze optimal kleiden kannst und welche Tipps sie vielleicht gegen Schweiß & Co haben. Schon allein mit der Fragestellung „brillierst“ Du im Kollegenkreis und erhältst sicher wertvolle Tipps zu luftigen Stoffen, leichten Schuhen oder Achselpads gegen Schweißflecken. So kommst Du auf jeden Fall ohne Blamage durch den Sommer.
PS:
Stell Dir – im eigenen Interesse – bitte auch in Deiner Freizeit die Frage, wie Du auf andere wirken willst!
Herzlichst,
Dein Azubi-Coach E. Stefan Biggeleben
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von Stefan Biggeleben | Mrz 26, 2019 | Blogartikel
| Blogartikel HumanResourcesCoach
Der 12-Punkte-E-Mail-„Knigge“
Steigern Sie Ihre Beliebtheit durch angenehm verfasste E-Mails!
1. Anrede
Verzichten Sie bei einer E-Mail nicht auf die Anrede. Achten Sie auch hier, wie bei einem Brief, auf die korrekte Schreibweise und – falls vorhanden – akademische Grade und Titel. Wählen Sie die Form der Anrede, die Sie für die jeweilige Person auch im „guten, alten Brief“ verwenden würden. Beispiel: Einer relativ fremden Geschäftspartnerin, die Sie im Brief mit „Sehr geehrter Frau Dr. Beispiel“ anschreiben würden, mailen Sie nicht einfach an mit „Hallo Frau Beispiel“.
Die Ausnahme: Nur wenn eine Arbeitsgruppe in ständigem E-Mail-Kontakt steht, etwa bei der Veränderung oder Korrektur eines gemeinsamen Projekts, ist es nicht unhöflich, keine Anrede dazuzusetzen ( sieh auch Punkt 10, Grüße)
2. Duzen oder Siezen?
Aus den Anfängen der elektronischen Kommunikation stammt die Gepflogenheit, jede Person einfach zu duzen. Das ist längst überholt. Auch hier gilt: Duzen Sie in einer E-Mail nur diejenigen, die Sie sonst in Schrift und Sprache auch duzen würden.
3. Abkürzungen
So schnell eine E-Mail auch versendet werden kann: Nehmen Sie sich beim Verfassen die Zeit, Wörter auszuschreiben. Abkürzungen – vorrangig missverständliche – sind in keiner Form der Korrespondenz empfehlenswert. Besonders verpönt sind sie bei Grüßen (siehe auch Punkt 10, Grüße) und bei der Anrede. „SgDuH“ – soll heißen: „Sehr geehrte Damen und Herren“ – „ehrt“ in einer E-Mail sicher niemanden der Angeschriebenen.
4. Groß- Klein- und Rechtschreibung
Ein komplett in Kleinbuchstaben geschriebener Text ist sehr lese-unfreundlich. Wörter oder ganze Sätze in Großschreibung können – ähnlich wie bei einem Chat – als „Anschreien“ empfunden werden. Verfassen Sie deshalb eine E-Mail wie jedes andere Schriftstück in „normaler“ Rechtschreibung. Und: Achten Sie darauf, dass Ihre E-Mail frei von Rechtschreibfehlern ist. Solche Patzer wirken auf Empfangspersonen – je nach Einstellung – zwischen „nachlässig“ bis „dumm“.
5. Betreff
In einem modernen Geschäftsbrief ist es nicht mehr üblich, das Wort „Betreff“ oder die abgekürzte Form „Betr.“ vor diese Zeile zu setzen. Bei modernen E-Mail-Programmen steht das Wort bereits vor der Zeile, wird dennoch nicht wiederholt. Wichtig ist, dass Sie den Betreff so aussagekräftig wie möglich formulieren. So kann die angemailte Person schnell und individuell entscheiden, wie dringend oder wichtig die E-Mail für sie ist. Höflichkeit bedeutet auch, Rücksicht auf das Zeitbudget anderer zu nehmen.
6. Smileys
In privaten E-Mails sind Smileys (Emoticons) witzige Beigaben zum Text. In offiziellen Geschäftsbriefen haben sie nichts zu suchen. Im beruflichen Bereich sind sie mit Vorsicht zu platzieren und nur in vertrauten Geschäftsbeziehungen angebracht, etwa zwischen gut bekannten Kolleginnen.
7. Verteilerkreis richtig wählen
Wegen des bereits genannten Zeitfaktors gilt es als unhöflich, alle möglichen Mitmenschen mit E-Mail- Informationen „zuzumüllen“, die für sie unwichtig sind. Rücksichtnahme bedeutet in diesem Fall: Rauben Sie anderen nicht die Zeit, indem Sie – es ist ja so herrlich bequem! – einen großen Verteilerkreis wählen.
8. Antwortfrist richtig einschätzen
Im Betreff eine dringende, umgehende Antwort zu erbitten, wenn dies nicht zwingend erforderlich ist – „es ist halt nötig, den Menschen etwas Druck zu machen, damit man bald eine Antwort bekommt!“ – grenzt an Unverschämtheit. Außerdem: Wer so etwas von jemandem mehrmals erlebt, wird sowieso nicht mehr prompt reagieren. Der Schuss kann also auch nach hinten losgehen. Bleiben Sie deshalb bei der Darstellung der Dringlichkeit ehrlich.
Und: Erwarten Sie, bitte, nicht automatisch, dass eine E-Mail nur deshalb, weil Sie so schnell ankommt, auch innerhalb von Minuten beantwortet werden müsste. Es kann nun mal nicht jeder Mensch bei jeder eingehenden E-Mail alle anderen Arbeiten unterbrechen, um sofort zu reagieren. Die Antwortfrist richtete sich – wie bei Briefen, Faxen oder Telefonaten – nach der Wichtigkeit des Inhalts einer E-Mail.
9. Zwischenbescheid
Verzögert sich eine Antwort – sei es durch Abwesenheit oder vorrangige, dringende Aufgaben – ist es höflich, einen Zwischenbescheid zu mailen. Nutzen Sie dafür ruhig auch die bei vielen E-Mail-Programmen vorhandenen automatischen Kurzmitteilungen.
10. Grüße
Ebenso wie eine höfliche E-Mail eine Anrede braucht (siehe auch Punkt 1, Ausnahme, gilt auch für Grüße), gehört auch ein Gruß dazu. Wählen Sie ihn passend zu Ihrem (Firmen-)Image und zu Ihrer Beziehung zur jeweiligen Person. Beispiel: Es grüßt Sie für heute; Beste Grüße; Mit freundlichem (herzlichem) Gruß nach Berlin (Stadt der oder des Angemailten); Schöne Grüße aus Bielefeld (Absende-Stadt); Mit frühlingshaften (sonnigen) Grüßen aus/nach …
Eine – nicht nur bei E-Mails! – weit verbreitete Gruß-Unsitte ist das „MfG“ – Mit freundlichen Grüßen. Wer sich nicht einmal die paar Sekunden Zeit nimmt, diese drei Wörter auszuschreiben widerspricht dem Anspruch „Freundlichkeit“. Verzichten Sie deshalb auch in einer E-Mail besser auf dieses Kürzel.
11. Anhang/Anlagen
Versenden Sie große Anlagen nur, wenn die Empfängerin oder der Empfänger sie wirklich braucht oder gewünscht hat. Es kann sehr störend sein, wenn ein E-Mail-Anschluss mit einer langen Übertragung blockiert ist.
12. Tabu und Anlass beachten
Eine Kondolenz-E-Mail ist – wie ein solches Fax – tabu, wenn die Todesnachricht per Post oder Zeitungsanzeige eingetroffen ist. Lediglich, falls Sie per E-Mail über den Tod eines Menschen informiert werden und kurzfristig zu reagieren haben, drücken Sie Ihr Beileid in einer E-Mail aus (gilt auch für Fax und Kurznachrichten). Es ist dann guter Stil, den offiziellen Kondolenzbrief so schnell wie möglich per Post hinterher zu schicken. Dabei bleibt nach wie vor ein handgeschriebener Brief die optimale Wahl. Überlegen Sie auch bei anderen Anlässen, ob der Übermittlungsweg per E-Mail angebracht ist. Besonders ältere Menschen empfinden zum Beispiel einen E-Mail-Glückwunsch schnell als unqualifiziert.
Auch für offizielle Glückwünsche im geschäftlichen Bereich – etwa zum Geschäftsjubiläum – ist diese Übermittlungsform wenig geeignet. Gleiches gilt für formelle oder feierliche Einladungen wie zu einer Hochzeit oder zu Ehe-Jubiläen. Greifen Sie in solchen Fällen lieber auf Briefe oder Karten zurück.
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von Stefan Biggeleben | Feb 18, 2019 | Blogartikel
| AUI-Empfehlung
Kleiner Wartezimmer-Knigge
Warten ist in vielen Situationen unschön. Doch wenn die Gesundheit fehlt und das Befinden mehrerer Menschen, die zusammentreffen, zu wünschen übriglässt, kann die Zeit in einem Wartezimmer in der ärztlichen Praxis unangenehm bis gefühlt „endlos“ werden. Um die oft angespannte Situation zu verbessern, hilft erhöhte Rücksichtnahme und taktvolles Verhalten.
Hier dazu einige Tipps vom Arbeitskreis Umgangsformen International (AUI):
1. Ein Anklopfen erübrigt sich bei einem Wartezimmer auch bei geschlossener Tür. Der Grund: Es handelt sich um einen Raum, in dem Anwesende damit zu rechnen haben, dass weitere Personen eintreten. Wichtig ist, die Tür behutsam zu öffnen, falls jemand dahinter steht. Ein Tagesgruß nach dem Betreten in die Runde (falls bereits mehrere da sind) sollte selbstverständlich sein. Wenn eben möglich, gehört auch in dieser Situation ein Lächeln dazu.
2. Das Smartphone oder Handy wird am besten bereits vor dem Betreten des Wartezimmers stummgeschaltet. Telefonierend einzutreten fällt unter die Tabus wie auch das Führen von Gesprächen während dieser Wartezeit. Sollte das notwendig werden, gebietet es die Rücksichtnahme, dazu den Raum zu verlassen. Andere Funktionen des Smartphones zu nutzen, wie E-Mails zu bearbeiten oder soziale Netzwerke zu kontaktieren, setzt unter Höflichkeitsaspekten voraus, alle Tonfunktionen abzustellen, um die anderen Anwesenden nicht zu stören.
3. Sind alle Sitzplätze belegt, stellt sich die Frage, wer für wen aufstehen sollte, was sich nur individuell entscheiden lässt. Die einfache Faustformel: Immer die Person, die weniger Stehprobleme hat als eine andere, zeigt sich hilfsbereit, wenn sie ihren Platz anbietet. Beispiel: Eine Dame mittleren Alters, die wegen einer Erkältung die Praxis aufgesucht hat, ansonsten aber weder Kreislaufprobleme noch irgendwelche körperliche Beschwerden hat, wird sicher eher stehen können als ein gehbehinderter junger Mann. Alternativ: Beim Empfang darum bitten, für Abhilfe zu sorgen.
4. Wer sich die Zeit mit Zeitunglesen vertreiben möchte, weiß: Alles, was darüber hinaus geht wie Rätsel lösen oder Seiten herausreißen zählt zu den Unmöglichkeiten. Schließlich sind die in Wartezimmern ausliegenden Publikationen meist nicht einmal Eigentum der Praxis, geschweige denn das der Wartenden.
5. Wem der Sinn nach einem Gespräch steht, bedenke, bitte: Andere möchten vielleicht nur ihre Ruhe haben und am liebsten nicht angesprochen werden. Um das zu erkennen, ist es hilfreich, auf die Körpersprache zu achten oder spätestens nach einer einsilbigen oder gar ausbleibenden Antwort auf eine Frage zu begreifen, dass ein Gespräch unerwünscht ist. Bleibt diese Erkenntnis aus, ist es am besten, den Wunsch nach In-Ruhe-gelassen-Werden auszusprechen, ihn dabei auf nicht verletzende Art zu formulieren, etwa: „Ich möchte jetzt nicht reden und bitte um Verständnis dafür.“
6. Wenn andere, die später gekommen sind als man selbst, vorher aufgerufen werden, ist das kein Grund, sich sofort lautstark zu beschweren. Manche Behandlung wie Spritzen geben, einen Verband wechseln oder Blut abnehmen wird von Teammitgliedern einer Praxis erledigt. Wenn die Wartezeit zu lang oder ungerecht erscheint, ist es besser, freundlich nachzufragen: „Kann es sein, dass ich vergessen wurde?“
7. Wird nach der Konsultation die Jacke oder der Mantel aus dem Wartezimmer geholt, ist ein freundlicher Abschiedsgruß vor Verlassen des Raumes selbstverständlich. Dies gilt ebenfalls für die an der Anmeldung Tätigen, die ebenso beim Kommen wie in allen Gesprächen die entsprechende Höflichkeit verdient haben.
Ich hoffe, Sie brauchen diese Tipps lediglich weil Sie mal zum üblichen „Check“ in die Praxis müssen …
Herzlichst,
Ihr Stefan Biggeleben alias Coach „007“
nach den Empfehlungen des Arbeitskreis Umgangsformen International (AUI)
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von Stefan Biggeleben | Jan 2, 2019 | Blogartikel
| Empfehlung des AUI
Frohes Neues! – Wie lange „darf“ ich es wünschen?
Der Arbeitskreis Umgangsformen International (AUI) empfiehlt dazu:
Grundsätzlich können Sie ein frohes neues Jahr solange wünschen, wie Sie möchten.
Wer sollte es Ihnen verbieten? Die Experten des AUI maßen sich dies sicher nicht an.
Als Empfehlung gilt:
Bei Familienmitgliedern, Freunden und guten Bekannten / Kunden wird es niemanden wundern, wenn Sie auch nach ein paar Wochen noch ein „frohes neues Jahr“ wünschen. Oft sieht man sich vielleicht erst spät im Jahr das erste Mal wieder.
Bei eher Fremden empfiehlt es sich dagegen, den Neujahrsgruß auf die ersten beiden Wochen zu begrenzen.
Egal, wem der Neujahrsgruß spät entgegengebracht wird … als elegant gilt, wenn Sie Ihren Gruß erklärend einleiten. Beispiel: „Das neue Jahr ist zwar nun schon 20 Tage alt aber ich denke, für einen guten Wunsch ist es sicher noch nicht zu spät. Ich wünsche Ihnen von Herzen ein frohes neues Jahr.“
Und bitte:
Ein dahingeworfenes „Frohes Neues“ ist alles andere als wertschätzend. Den Respekt eines vollständigen Satzes sollten Sie Ihrem Gegenüber schon entgegen bringen.
Ich wünsche allen ein gesundes und wundervolles Jahr 2019!
Herzlichst,
Ihr/Euer E. Stefan Biggeleben alias Coach „007“
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von Stefan Biggeleben | Nov 29, 2018 | Blogartikel
| Empfehlung des AUI
Der 10-Punkte-Geschenke-Knigge: Freude bereiten leicht gemacht
Die „Geschenke-Hoch-Zeit“ steht vor der Tür. Und manche fühlen sich bereits bei dem Gedanken an einen Einkaufsmarathon genervt, um für mehr oder weniger vertraute oder auch relativ fremde Personen diverse Präsente zu besorgen. Dazu kommt, dass es bei vielen Menschen Kopfzerbrechen verursacht, wie sie anderen eine Freude bereiten können. Und das längst nicht nur zur Weihnachtszeit. Hier einige Tipps, wie Sie zum einen dem Einkaufsstress entgehen und sich so manche Grübelei ersparen sowie zum anderen bei den Beschenkten im positiven Sinn Furore machen können.
1. Behalten Sie beim Nachdenken über eine Gabe den Geschmack der zu beschenkenden Person im Blick, statt sich vorrangig nach Ihrem eigenen zu richten. Beispiel: Wer sich am liebsten mit Naturprodukten umgibt, wird wenig Gefallen an einem glitzernden Strass-Engel finden können.
2. Ein Geschenk sollte ungeachtet des Wertes sowohl bei Beschenkten als auch bei Schenkenden ein gutes Gefühl auslösen. So kann zum Beispiel ein zu großzügiges und teures Präsent andere in Verlegenheit bringen. In solchen Fällen wird die Freude bei vielen deshalb getrübt, weil sie befürchten, sich nicht entsprechend revanchieren zu können. Solche Überlegungen erübrigen sich selbstverständlich bei Geschenken an Kinder und Jugendliche.
3. Achten Sie auf den Vertrautheitsgrad zur oder zum Beschenkten. Allzu „intime“ Gaben sind unter relativ Fremden unangebracht. Dazu zählen zum Beispiel Kleidung und Parfüm. Beziehen Sie auch den Rahmen, in dem Ihr Präsent ausgepackt wird, in Ihre Überlegungen ein. Beispiel: Ein ausgefallenes Dessous-Teil mag unter Liebenden durchaus Freude bereiten können. Dennoch wird das Sichtbarwerden nach dem Öffnen des Päckchens vor den Augen etwa aller Mitglieder des erweiterten Familien-Clans unterm Weihnachtsbaum unter Umständen als peinlich empfunden.
4. Oft empfiehlt es sich, direkt ein Umtauschangebot zu unterbreiten, etwa dort, wo zum Beispiel Kleidungsstücke als Präsent angebracht sind wie innerhalb der Familie. Auch bei anderen Gaben kann ein solcher Hinweis den Beschenkten unter Umständen viel unangenehmes Nachdenken mit dem Tenor: „Darf ich wohl danach fragen, oder ist das beleidigend?“, ersparen.
5. Zum einen, um Fehlgriffe bei der Auswahl eines Geschenkes zu vermeiden, erfreuen sich Gutscheine und Geldgeschenke wachsender Beliebtheit. Zum andern werden gerade Letztere – besonders von Jugendlichen – oft erbeten, um auf etwas „Größeres“ hinzusparen. Wer dann ein „aufgeladenes“ Plastikkärtchen oder einen im Geschäft vorgedruckten Gutschein einfach der zu beschenkenden Person übergibt, hat offensichtlich wenig Ahnung von „warmherzigem Schenken“. Noch schlimmer wäre es, einen Geldschein auf „Trinkgeldmanier“ in die Hand zu drücken.
Lassen Sie sich in solchen Fällen besser eine „liebevolle“ Verpackung einfallen. Mit etwas Fantasie und Kreativität ist das sogar für Ungeübte zu schaffen. Schon eine hübsche Hülle oder eine zusätzliche, handschriftlich vervollständigte Karte verbessern die Gabe. Und wenn alle Stricke reißen, hilft der Gang in ein Blumengeschäft: Einfach den Gutschein oder das Geld in einen (kleinen) Strauß oder an einen dekorierten Tannenzweig binden lassen.
6. Überlegen Sie, ob es Ihnen möglich ist, etwas zunehmend wertvoller Werdendes zu verschenken:
Zeit – und zwar Ihre. Die können Sie mit einer besonderen Art von Gutscheinen sichtbar werden lassen, die Sie selbst schreiben, drucken oder kreativ gestalten. Angefangen über Angebote wie Babysitten, Blumengießen während des Urlaubs, Schneeschieben, Nachhilfestunden für das Patenkind in einem bestimmten Fach oder Hemden bügeln über eine Einladung ins Theater oder Kino, einen Zoo- oder Zirkusbesuch, eine gemeinsame Radtour oder einen Spaziergang bis hin zu längeren Reisen ist die Bandbreite riesengroß. Achten Sie bei der Auswahl jedoch darauf, dass der oder dem Beschenkten keine Zusatzkosten entstehen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie eine Karte für ein Musical in XY-Stadt verschenken, und es vergessen, die Fahrt und eventuell benötigten Übernachtungskosten auch zu tragen.
Und: Denken Sie daran, den Gutschein einzulösen!
7. Ihre Zeit steckt auch in selbstgemachten Präsenten. Je nach Begabung können das Leckereien sein wie Marmelade, Konfekt, herzhafte Pasteten oder Soßen sowie Plätzchen, Kuchen, Likör, Säfte und anderes. Bei handwerklichem oder künstlerischem Talent bieten sich auch Ziergegenstände und Dekorationselemente an. Dass sich bei solchen dilettantisch Zusammengebasteltes verbietet, versteht sich von selbst. Die richtige Selbsteinschätzung für die eigenen Fähigkeiten ist hier also gefragt. Davon ausgenommen ist selbstverständlich Selbstgewerkeltes oder Gemaltes von Kindern.
8. Legen Sie sich einen „Geschenke-Fundus“ an, den Sie das ganze Jahr über mit kleineren oder auch größeren Gaben bestücken. Besonders geeignet ist das mit Blick auf vertraute Personen, deren Vor-lieben oder Hobbies Sie kennen. Beispiel: Ein Familienmitglied sammelt irgendetwas, etwa Eulen, Elefanten, Buddhas. Wann immer Sie ein entsprechendes Teil sehen, das diese Sammlung erweitern könnte, und dessen Kauf Ihr Geldbeutel zulässt, „bunkern“ Sie es. So haben Sie nicht nur im passenden Moment – Geburtstag, Namenstag, Weihnachten, Muttertag, Vatertag oder was auch immer – ein Präsent parat. Sie ersparen sich auch den Frust, wenn genau in dem Moment, in dem es gebraucht wird, nirgendwo etwas Entsprechendes aufzutreiben ist.
9. So umgehen Sie auch die „Zeit-Falle“, in die viele Menschen zwischen dem 20. und 24. Dezember eines jeden Jahres tappen. Wer ohne Hektik und mit genügend Vorlauf, das wirklich Richtige zu finden, die Gaben auswählt, hat größere Chancen, Freude zu bereiten, als wenn auf den letzten Drücker die sogenannten SOS-Geschenke – Socken, Oberhemd, Schlips – oder irgendetwas x-Beliebiges zusammengerafft werden. Selbst diejenigen, die auf Käufe im Internet schwören, sind gut beraten, wenn sie sich frühzeitig auf die Suche nach Präsenten begeben. Auch wenn so mancher Internet-Shop damit wirbt, dass die am 23. bestellte Ware noch am 24. Dezember ausgeliefert wird, kann es auch bei den dortigen Angeboten Ausverkäufe oder Fehlbestände geben.
10. Für geschäftliche Präsente gelten die Tipps ebenso, wenn es um individuelle Geschenke, etwa zu einem Geburtstag einer Geschäftspartnerin oder zum Jubiläum eines Kunden geht. Bei Weihnachtsgaben gibt es die folgenden Einschränkungen:
Der Geschmack einer einzelnen Person aus dem Kreis derer – etwa Kundschaft und Zulieferfirmen –, die seitens eines Unternehmens beschenkt werden sollen, kann hier nicht ausschlaggebend sein. Es geht mehr um eine Marketing-Idee und darum, das eigene Firmen-Image darzustellen. Wichtig ist, vorher zu erforschen, ob die Annahme von Geschenken überhaupt erlaubt ist und wenn ja, bis zu welchem Geldwert. Nicht nur im öffentlichen Bereich ist das oft stark reglementiert.
Wenn eine Firma aus gegebenem Anlass – etwa um an eine karitative Einrichtung wie die Flüchtlingshilfe zu spenden – auf die bislang üblichen Präsente verzichten und sich auf Karten beschränken will, ist es empfehlenswert, dies im Text zu erklären. Eingedruckte Unterschriften sind es hingegen nicht. Auch bei einer großen Zahl von Karten oder Briefen ist es die wertschätzende Form, diese handschriftlich zu unterschreiben. Diese Arbeit kann, frühzeitig geplant, auf mehrere Personen, etwa abteilungsweise, verteilt werden.
Ich wünsche allen viel Freude beim Verschenken!
Herzlichst,
Ihr/Euer E. Stefan Biggeleben alias Coach „007“
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