| Empfehlung des AUI

Frohes Neues! – Wie lange „darf“ ich es wünschen?

Der Arbeitskreis Umgangsformen International (AUI) empfiehlt dazu:
Grundsätzlich können Sie ein frohes neues Jahr solange wünschen, wie Sie möchten.
Wer sollte es Ihnen verbieten? Die Experten des AUI maßen sich dies sicher nicht an.
Als Empfehlung gilt:
Bei Familienmitgliedern, Freunden und guten Bekannten / Kunden wird es niemanden wundern, wenn Sie auch nach ein paar Wochen noch ein „frohes neues Jahr“ wünschen. Oft sieht man sich vielleicht erst spät im Jahr das erste Mal wieder.
Bei eher Fremden empfiehlt es sich dagegen, den Neujahrsgruß auf die ersten beiden Wochen zu begrenzen.
Egal, wem der Neujahrsgruß spät entgegengebracht wird … als elegant gilt, wenn Sie Ihren Gruß erklärend einleiten. Beispiel: „Das neue Jahr ist zwar nun schon 20 Tage alt aber ich denke, für einen guten Wunsch ist es sicher noch nicht zu spät. Ich wünsche Ihnen von Herzen ein frohes neues Jahr.“
Und bitte:
Ein dahingeworfenes „Frohes Neues“ ist alles andere als wertschätzend. Den Respekt eines vollständigen Satzes sollten Sie Ihrem Gegenüber schon entgegen bringen.

Ich wünsche allen ein gesundes und wundervolles Jahr 2019!

Herzlichst,
Ihr/Euer E. Stefan Biggeleben alias Coach „007“

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