Tipps zum Valentinstag

Tipps zum Valentinstag

| AUI-Empfehlung

Valentinstag – wer schenkt wem was?

Ähnlich wie bei anderen Geschenkanlässen gibt es auch zum Valentinstag – dem sogenannten Tag der Liebenden – die unterschiedlichsten Einstellungen, was seine Gestaltung und ein Präsent angeht. Die Bandbreite reicht von „völlig ignorieren“ über ein besonders schönes Frühstück bereiten, eventuell mit einer roten Rose dazu, bis zur Überraschungsreise oder zum Einkaräter. Da selbstverständlich jeder Mensch die freie Entscheidung hat, ob und was er schenkt, bleibt vorab lediglich die Frage zu klären: „Wie findet es meine Partnerin oder mein Partner, wenn ich den Tag einfach ohne irgendeine Geste vorbeigehen lasse?“

Besteht bei einem Paar Einigkeit darüber, dass alles doch nur eine „Gewinnmaximierung für Blumengeschäfte“ darstellt und ansonsten keinerlei Bedeutung hat, sind weitere Überlegungen überflüssig. Andernfalls, oder wenn jemand gerne schenkt und freudige Überraschungen bereitet, lohnt es, sich Gedanken über das „Wie?“ zu machen. Wobei es hier sicher nicht vorrangig um materielle Werte geht. Oft wird eine liebevoll erdachte Kleinigkeit wie eine größere Kostbarkeit empfunden als ein gedankenlos erworbenes teures Präsent. Übrigens: Die Meinung, dass Schenken am Valentinstag reine Männersache sei, ist Schnee von gestern. Wer wollte spendierfreudigen Frauen wohl einleuchtend erklären, warum sie nicht das gleiche Recht hätten, ihrem „Liebsten“ eine Freude zu bereiten wie umgekehrt?

Herzlichst,
Ihr Stefan Biggeleben alias Coach „007“
nach den Empfehlungen des Arbeitskreis Umgangsformen International (AUI)

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Frohes Neues! Wie lange darf ich es wünschen?

Frohes Neues! Wie lange darf ich es wünschen?

| Empfehlung des AUI

Frohes Neues! – Wie lange „darf“ ich es wünschen?

Der Arbeitskreis Umgangsformen International (AUI) empfiehlt dazu:
Grundsätzlich können Sie ein frohes neues Jahr solange wünschen, wie Sie möchten.
Wer sollte es Ihnen verbieten? Die Experten des AUI maßen sich dies sicher nicht an.
Als Empfehlung gilt:
Bei Familienmitgliedern, Freunden und guten Bekannten / Kunden wird es niemanden wundern, wenn Sie auch nach ein paar Wochen noch ein „frohes neues Jahr“ wünschen. Oft sieht man sich vielleicht erst spät im Jahr das erste Mal wieder.
Bei eher Fremden empfiehlt es sich dagegen, den Neujahrsgruß auf die ersten beiden Wochen zu begrenzen.
Egal, wem der Neujahrsgruß spät entgegengebracht wird … als elegant gilt, wenn Sie Ihren Gruß erklärend einleiten. Beispiel: „Das neue Jahr ist zwar nun schon 20 Tage alt aber ich denke, für einen guten Wunsch ist es sicher noch nicht zu spät. Ich wünsche Ihnen von Herzen ein frohes neues Jahr.“
Und bitte:
Ein dahingeworfenes „Frohes Neues“ ist alles andere als wertschätzend. Den Respekt eines vollständigen Satzes sollten Sie Ihrem Gegenüber schon entgegen bringen.

Ich wünsche allen ein gesundes und wundervolles Jahr 2019!

Herzlichst,
Ihr/Euer E. Stefan Biggeleben alias Coach „007“

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Der 10-Punkte-Geschenke-Knigge

Der 10-Punkte-Geschenke-Knigge

| Empfehlung des AUI

Der 10-Punkte-Geschenke-Knigge: Freude bereiten leicht gemacht

Die „Geschenke-Hoch-Zeit“ steht vor der Tür. Und manche fühlen sich bereits bei dem Gedanken an einen Einkaufsmarathon genervt, um für mehr oder weniger vertraute oder auch relativ fremde Personen diverse Präsente zu besorgen. Dazu kommt, dass es bei vielen Menschen Kopfzerbrechen verursacht, wie sie anderen eine Freude bereiten können. Und das längst nicht nur zur Weihnachtszeit. Hier einige Tipps, wie Sie zum einen dem Einkaufsstress entgehen und sich so manche Grübelei ersparen sowie zum anderen bei den Beschenkten im positiven Sinn Furore machen können.

1. Behalten Sie beim Nachdenken über eine Gabe den Geschmack der zu beschenkenden Person im Blick, statt sich vorrangig nach Ihrem eigenen zu richten. Beispiel: Wer sich am liebsten mit Naturprodukten umgibt, wird wenig Gefallen an einem glitzernden Strass-Engel finden können.

2. Ein Geschenk sollte ungeachtet des Wertes sowohl bei Beschenkten als auch bei Schenkenden ein gutes Gefühl auslösen. So kann zum Beispiel ein zu großzügiges und teures Präsent andere in Verlegenheit bringen. In solchen Fällen wird die Freude bei vielen deshalb getrübt, weil sie befürchten, sich nicht entsprechend revanchieren zu können. Solche Überlegungen erübrigen sich selbstverständlich bei Geschenken an Kinder und Jugendliche.

3. Achten Sie auf den Vertrautheitsgrad zur oder zum Beschenkten. Allzu „intime“ Gaben sind unter relativ Fremden unangebracht. Dazu zählen zum Beispiel Kleidung und Parfüm. Beziehen Sie auch den Rahmen, in dem Ihr Präsent ausgepackt wird, in Ihre Überlegungen ein. Beispiel: Ein ausgefallenes Dessous-Teil mag unter Liebenden durchaus Freude bereiten können. Dennoch wird das Sichtbarwerden nach dem Öffnen des Päckchens vor den Augen etwa aller Mitglieder des erweiterten Familien-Clans unterm Weihnachtsbaum unter Umständen als peinlich empfunden.

4. Oft empfiehlt es sich, direkt ein Umtauschangebot zu unterbreiten, etwa dort, wo zum Beispiel Kleidungsstücke als Präsent angebracht sind wie innerhalb der Familie. Auch bei anderen Gaben kann ein solcher Hinweis den Beschenkten unter Umständen viel unangenehmes Nachdenken mit dem Tenor: „Darf ich wohl danach fragen, oder ist das beleidigend?“, ersparen.

5. Zum einen, um Fehlgriffe bei der Auswahl eines Geschenkes zu vermeiden, erfreuen sich Gutscheine und Geldgeschenke wachsender Beliebtheit. Zum andern werden gerade Letztere – besonders von Jugendlichen – oft erbeten, um auf etwas „Größeres“ hinzusparen. Wer dann ein „aufgeladenes“ Plastikkärtchen oder einen im Geschäft vorgedruckten Gutschein einfach der zu beschenkenden Person übergibt, hat offensichtlich wenig Ahnung von „warmherzigem Schenken“. Noch schlimmer wäre es, einen Geldschein auf „Trinkgeldmanier“ in die Hand zu drücken.
Lassen Sie sich in solchen Fällen besser eine „liebevolle“ Verpackung einfallen. Mit etwas Fantasie und Kreativität ist das sogar für Ungeübte zu schaffen. Schon eine hübsche Hülle oder eine zusätzliche, handschriftlich vervollständigte Karte verbessern die Gabe. Und wenn alle Stricke reißen, hilft der Gang in ein Blumengeschäft: Einfach den Gutschein oder das Geld in einen (kleinen) Strauß oder an einen dekorierten Tannenzweig binden lassen.

6. Überlegen Sie, ob es Ihnen möglich ist, etwas zunehmend wertvoller Werdendes zu verschenken:
Zeit – und zwar Ihre. Die können Sie mit einer besonderen Art von Gutscheinen sichtbar werden lassen, die Sie selbst schreiben, drucken oder kreativ gestalten. Angefangen über Angebote wie Babysitten, Blumengießen während des Urlaubs, Schneeschieben, Nachhilfestunden für das Patenkind in einem bestimmten Fach oder Hemden bügeln über eine Einladung ins Theater oder Kino, einen Zoo- oder Zirkusbesuch, eine gemeinsame Radtour oder einen Spaziergang bis hin zu längeren Reisen ist die Bandbreite riesengroß. Achten Sie bei der Auswahl jedoch darauf, dass der oder dem Beschenkten keine Zusatzkosten entstehen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie eine Karte für ein Musical in XY-Stadt verschenken, und es vergessen, die Fahrt und eventuell benötigten Übernachtungskosten auch zu tragen.
Und: Denken Sie daran, den Gutschein einzulösen!

7. Ihre Zeit steckt auch in selbstgemachten Präsenten. Je nach Begabung können das Leckereien sein wie Marmelade, Konfekt, herzhafte Pasteten oder Soßen sowie Plätzchen, Kuchen, Likör, Säfte und anderes. Bei handwerklichem oder künstlerischem Talent bieten sich auch Ziergegenstände und Dekorationselemente an. Dass sich bei solchen dilettantisch Zusammengebasteltes verbietet, versteht sich von selbst. Die richtige Selbsteinschätzung für die eigenen Fähigkeiten ist hier also gefragt. Davon ausgenommen ist selbstverständlich Selbstgewerkeltes oder Gemaltes von Kindern.

8. Legen Sie sich einen „Geschenke-Fundus“ an, den Sie das ganze Jahr über mit kleineren oder auch größeren Gaben bestücken. Besonders geeignet ist das mit Blick auf vertraute Personen, deren Vor-lieben oder Hobbies Sie kennen. Beispiel: Ein Familienmitglied sammelt irgendetwas, etwa Eulen, Elefanten, Buddhas. Wann immer Sie ein entsprechendes Teil sehen, das diese Sammlung erweitern könnte, und dessen Kauf Ihr Geldbeutel zulässt, „bunkern“ Sie es. So haben Sie nicht nur im passenden Moment – Geburtstag, Namenstag, Weihnachten, Muttertag, Vatertag oder was auch immer – ein Präsent parat. Sie ersparen sich auch den Frust, wenn genau in dem Moment, in dem es gebraucht wird, nirgendwo etwas Entsprechendes aufzutreiben ist.

9. So umgehen Sie auch die „Zeit-Falle“, in die viele Menschen zwischen dem 20. und 24. Dezember eines jeden Jahres tappen. Wer ohne Hektik und mit genügend Vorlauf, das wirklich Richtige zu finden, die Gaben auswählt, hat größere Chancen, Freude zu bereiten, als wenn auf den letzten Drücker die sogenannten SOS-Geschenke – Socken, Oberhemd, Schlips – oder irgendetwas x-Beliebiges zusammengerafft werden. Selbst diejenigen, die auf Käufe im Internet schwören, sind gut beraten, wenn sie sich frühzeitig auf die Suche nach Präsenten begeben. Auch wenn so mancher Internet-Shop damit wirbt, dass die am 23. bestellte Ware noch am 24. Dezember ausgeliefert wird, kann es auch bei den dortigen Angeboten Ausverkäufe oder Fehlbestände geben.

10. Für geschäftliche Präsente gelten die Tipps ebenso, wenn es um individuelle Geschenke, etwa zu einem Geburtstag einer Geschäftspartnerin oder zum Jubiläum eines Kunden geht. Bei Weihnachtsgaben gibt es die folgenden Einschränkungen:
Der Geschmack einer einzelnen Person aus dem Kreis derer – etwa Kundschaft und Zulieferfirmen –, die seitens eines Unternehmens beschenkt werden sollen, kann hier nicht ausschlaggebend sein. Es geht mehr um eine Marketing-Idee und darum, das eigene Firmen-Image darzustellen. Wichtig ist, vorher zu erforschen, ob die Annahme von Geschenken überhaupt erlaubt ist und wenn ja, bis zu welchem Geldwert. Nicht nur im öffentlichen Bereich ist das oft stark reglementiert.
Wenn eine Firma aus gegebenem Anlass – etwa um an eine karitative Einrichtung wie die Flüchtlingshilfe zu spenden – auf die bislang üblichen Präsente verzichten und sich auf Karten beschränken will, ist es empfehlenswert, dies im Text zu erklären. Eingedruckte Unterschriften sind es hingegen nicht. Auch bei einer großen Zahl von Karten oder Briefen ist es die wertschätzende Form, diese handschriftlich zu unterschreiben. Diese Arbeit kann, frühzeitig geplant, auf mehrere Personen, etwa abteilungsweise, verteilt werden.

Ich wünsche allen viel Freude beim Verschenken!

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Der aktuelle Trinkgeld-Knigge

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| Empfehlung des AUI

Trinkgeld – etwa auch für Chefin oder Chef???

Die Gepflogenheit, dass diese kein Trinkgeld bekommen sollten, hat sich überlebt. Wenn Führungskräfte dieselbe Leistung erbracht haben wie Angestellte, etwa in den typischen „Trinkgeldberufen“ – Gastronomie, Hotel- und Taxigewerbe, Haarstudio und vielen weiteren Dienstleistungsjobs –, ist es kein Tritt ins Fettnäpfchen mehr wie früher, den finanziellen Dank bei der Abrechnung dazuzugeben. Wer sich mit Blick auf alte Traditionen dabei besser fühlt, dies zum Beispiel im Restaurant mit einem Satz wie:
„Für Ihr Team“ zu begleiten, begeht damit auch keinen Formfehler.

Etwas Grundsätzliches vorweg: Ein Trinkgeld ist in Deutschland ein freiwilliger Beitrag, der jedoch auf keinen Fall als Ersatz für einen verbalen Dank oder ein ausgesprochenes Lob für gute Leistung betrachtet werden kann. Es ist eine zusätzliche Gabe, sozusagen ein „Dankverstärker“, der in den entsprechenden Berufen in Deutschland üblich bleiben sollte. Hier einige Tipps zum „Tip“ in verschiedenen Sparten:

Im Restaurant
Hier gilt die Faustregel: Zwischen fünf und zehn Prozent der Rechnungssumme sind als Trinkgeld angemessen. Bei berechtigter Kritik am Service ist es kein Fauxpas, sich auf „Heller und Cent“ herausgeben zu lassen.
Wollen Sie Ihr Lob durch „klingende Münze“ ausdrücken, runden Sie, bitte, nicht beispielsweise eine Rechnung von 28,80 Euro auf 29,00 Euro auf. Das wirkt eher wie ein Tadel. Bei kleineren Beträgen wiederum gibt es keinerlei Verpflichtung, bis zum nächsten vollen Euro dazuzulegen. Beispiel: Sie haben im Café 4,20 Euro zu bezahlen. Dann sind Sie mit 4,50 Euro durchaus im Rahmen, wenn Sie sich gut bedient gefühlt haben.
Sollten Sie auf einer Restaurantrechnung in Deutschland Hinweise zur Höhe des erwünschten Trinkgelds finden, brauchen Sie solche keinesfalls als bindend zu betrachten. Auch dann bleibt es in unse-rem Land unverändert, dass es sich um eine freiwillige Gabe handelt.

Im Hotel
Sind Sie in einem Hotel der gehobenen Kategorie zu Gast, sehen Sie am besten Bares für verschiedene Leistungen vor. Besonders angewiesen auf einen zusätzlichen Obolus sind zum Beispiel Pagen als Kofferträger. Zeigen Sie sich deshalb mit etwa 1 bis 2 Euro pro schwerem Gepäckstück erkenntlich. Gibt es eine für die Wagen der Gäste zuständige Person, die Ihnen die Arbeit des Autoparkens abnimmt, ist dafür ein Trinkgeld ab 2 Euro üblich. Das gilt ebenfalls, wenn sie Ihnen bei der Abreise Ihr Auto vor die Hoteltür stellt.

An der Rezeption erwartet niemand einen finanziellen Dank für Routine-Leistungen, beispielsweise Code-Karten beim Einchecken anfertigen, Zimmerschlüssel oder Veranstaltungs- und Stadtpläne herausgeben. Nehmen Sie jedoch für besondere Dienstleistungen Hilfe in Anspruch – wie Theaterkarten besorgen, Blumen oder Präsente organisieren, eine Stadtrundfahrt managen lassen – ist ein Trinkgeld ab 2 Euro, je nach Aufwand, angemessen.

Lassen Sie sich vom Room-Service Speisen oder Getränke auf Ihr Zimmer bringen, brauchen Sie die in der Gastronomie übliche „Fünf-bis-zehn-Prozentregel der Rechnungssumme“ nicht aufzustellen. Es ergibt für den Arbeitsaufwand der Servicekraft keinen Unterschied, ob sie zum Beispiel Speisen im Wert von 20 oder 50 Euro auf dem Wagen/Tablett zu Ihnen befördert. Eine Belohnung von etwa 2 Euro pro Auftrag ist empfehlenswert.
Zusatzwünschen im Bereich des Housekeeping wie zusätzliches Bettzeug, eine Vase oder Toilettenartikel bringen lassen, wird üblicherweise mit etwa 2 Euro honoriert. Bei der Abreise ist es Usus, ein Trinkgeld für diejenigen im Zimmer zu hinterlassen, die es in Ordnung gebracht und gepflegt haben – früher „Zimmermädchen“ genannt. Die Höhe richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts sowie der Preiskategorie des Zimmers. Bewohnten Sie eine Woche eine Luxus-Suite, liegt es nahe, dass Sie großzügiger sein werden, als wenn Sie eine Nacht in einem „normalen“ Zimmer verbracht haben. Im letztgenannten Fall ist ein Betrag von 1 bis 2 Euro das Minimum.
Wohin Sie diesen Obolus legen ist unerheblich, wenn Sie ihn vor dem Auschecken platzieren. Wollen Sie sich bereits während Ihres Aufenthalts erkenntlich zeigen, ist es am sichersten, ihn der entsprechenden Person direkt zu geben. Der Grund: Die Gepflogenheiten und teils auch Anweisungen in den Hotels, von welcher Stelle und ob überhaupt Geld genommen werden darf, solange ein Gast eingecheckt ist, sind sehr unterschiedlich.

Im Taxi
Bei kürzen Fahrten wird in der Regel mindestens aufgerundet, etwa von 9,60 Euro auf 10 Euro. Immer vorausgesetzt, der Service war freundlich. Bei besonderem Engagement seitens der Befördernden ist etwas mehr Großzügigkeit angebracht. Beispiele: Ihnen wurde Gepäck bis zur Hotelrezeption gebracht, am Flugplatz ein Kofferkuli für Sie geholt oder mehrere Einkaufstüten wurden bis vor Ihre Haustür getragen. Dann sind 2 bis 3 Euro angemessen, wobei es „nach oben“ selbstverständlich wie in jeder Branche keinerlei Beschränkung gibt.

Im Haarstudio und Kosmetiksalon
Auch hier hilft die „Zwischen-fünf-und-zehn-Prozent-Berechnung“ bei der Entscheidung für die Höhe eines Trinkgeldes. Beispiel Frisiersalon: Für die Leistungen waschen, schneiden, föhnen sind 43 Euro zu bezahlen. Dann ist „die prozentuale Mitte“ in etwa ein Betrag um 3 Euro. Wenn mehrere Personen diese unterschiedlichen Arbeitsgänge ausgeführt haben, ist es Usus, den Betrag zu splitten, beispielsweise 1 Euro für das Waschen – was oft von Auszubildenden übernommen wird – und 2 Euro für die Fachkraft, die für die weitere Abwicklung zuständig war. Beispiel Kosmetikbehandlung: Wenn sie 50 Euro kostet, liegt die entsprechende Spanne zwischen 2,50 Euro und 5 Euro.

Bei der Paketzustellung und Lieferservices
Bislang zählten Paketzustellende nicht zu den typischen Trinkgeldberufen in Deutschland. Dennoch war es schon immer eine wertschätzende Geste, ihnen wie auch anderen – etwa denen, die täglich pünktlich die Zeitung liefern – ein sogenanntes Weihnachtstrinkgeld zu geben. Wer diese Praxis dahingehend ändern möchte, bei jeder Zustellung eines Paketes den Dank für womöglich schweres Schleppen bis in den x-ten Stock auch mit einem Obolus zu unterstreichen, kann das ohne Fettnäpfchen-Gefahr tun.
1 bis 2 Euro pro schwerem Paket sind hier angemessen.

Bei Lieferdiensten, etwa einem Pizzataxi, fällt ein Weihnachtstrinkgeld meist aus, weil solche Dienstleistungen in der Regel von unterschiedlichen Personen rund ums Jahr ausgeführt werden. Da der Lieferumfang sehr unterschiedlich ist – er kann von einer Pizzaschachtel über zehn Salatboxen bis zu zig Platten oder Kisten reichen – lässt sich keine „Pi-mal-Daumen-Empfehlung“ für die Höhe eines Trinkgelds geben. Als Richtwert kann gelten: Eine Lieferung, die mit einem Gang zu Ihrer Wohnungstür erledigt ist, wird mit einem Obolus von 1 bis 2 Euro bedacht. Werden Ihnen hingegen beispielsweise mehrere Kisten Getränke sogar bis in den Keller geschleppt oder bekommen Sie ein ganzes Büffet geliefert, multiplizieren Sie am besten den eben genannten „Grund-Betrag“ mit der Zahl der dafür benötigten Wege.

Trinkgeld auf Reisen
Alles bislang Dargestellte zum Trinkgeldgeben bezieht sich auf innerdeutsche Gepflogenheiten. Bei Reisen in andere Länder ist es wichtig, sich vorher über die dort herrschenden Sitten auch mit Blick auf die Tips zu informieren. So kann einerseits ein Trinkgeld als Beleidigung empfunden werden – etwa weitgehend in Japan – als auch andererseits so gut wie Pflicht sein – Beispiel USA.

Ich wünsche allen viel Freude beim Geben!

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