Der aktuelle Trinkgeld-Knigge

Der aktuelle Trinkgeld-Knigge

| Empfehlung des AUI

Trinkgeld – etwa auch für Chefin oder Chef???

Die Gepflogenheit, dass diese kein Trinkgeld bekommen sollten, hat sich überlebt. Wenn Führungskräfte dieselbe Leistung erbracht haben wie Angestellte, etwa in den typischen „Trinkgeldberufen“ – Gastronomie, Hotel- und Taxigewerbe, Haarstudio und vielen weiteren Dienstleistungsjobs –, ist es kein Tritt ins Fettnäpfchen mehr wie früher, den finanziellen Dank bei der Abrechnung dazuzugeben. Wer sich mit Blick auf alte Traditionen dabei besser fühlt, dies zum Beispiel im Restaurant mit einem Satz wie:
„Für Ihr Team“ zu begleiten, begeht damit auch keinen Formfehler.

Etwas Grundsätzliches vorweg: Ein Trinkgeld ist in Deutschland ein freiwilliger Beitrag, der jedoch auf keinen Fall als Ersatz für einen verbalen Dank oder ein ausgesprochenes Lob für gute Leistung betrachtet werden kann. Es ist eine zusätzliche Gabe, sozusagen ein „Dankverstärker“, der in den entsprechenden Berufen in Deutschland üblich bleiben sollte. Hier einige Tipps zum „Tip“ in verschiedenen Sparten:

Im Restaurant
Hier gilt die Faustregel: Zwischen fünf und zehn Prozent der Rechnungssumme sind als Trinkgeld angemessen. Bei berechtigter Kritik am Service ist es kein Fauxpas, sich auf „Heller und Cent“ herausgeben zu lassen.
Wollen Sie Ihr Lob durch „klingende Münze“ ausdrücken, runden Sie, bitte, nicht beispielsweise eine Rechnung von 28,80 Euro auf 29,00 Euro auf. Das wirkt eher wie ein Tadel. Bei kleineren Beträgen wiederum gibt es keinerlei Verpflichtung, bis zum nächsten vollen Euro dazuzulegen. Beispiel: Sie haben im Café 4,20 Euro zu bezahlen. Dann sind Sie mit 4,50 Euro durchaus im Rahmen, wenn Sie sich gut bedient gefühlt haben.
Sollten Sie auf einer Restaurantrechnung in Deutschland Hinweise zur Höhe des erwünschten Trinkgelds finden, brauchen Sie solche keinesfalls als bindend zu betrachten. Auch dann bleibt es in unse-rem Land unverändert, dass es sich um eine freiwillige Gabe handelt.

Im Hotel
Sind Sie in einem Hotel der gehobenen Kategorie zu Gast, sehen Sie am besten Bares für verschiedene Leistungen vor. Besonders angewiesen auf einen zusätzlichen Obolus sind zum Beispiel Pagen als Kofferträger. Zeigen Sie sich deshalb mit etwa 1 bis 2 Euro pro schwerem Gepäckstück erkenntlich. Gibt es eine für die Wagen der Gäste zuständige Person, die Ihnen die Arbeit des Autoparkens abnimmt, ist dafür ein Trinkgeld ab 2 Euro üblich. Das gilt ebenfalls, wenn sie Ihnen bei der Abreise Ihr Auto vor die Hoteltür stellt.

An der Rezeption erwartet niemand einen finanziellen Dank für Routine-Leistungen, beispielsweise Code-Karten beim Einchecken anfertigen, Zimmerschlüssel oder Veranstaltungs- und Stadtpläne herausgeben. Nehmen Sie jedoch für besondere Dienstleistungen Hilfe in Anspruch – wie Theaterkarten besorgen, Blumen oder Präsente organisieren, eine Stadtrundfahrt managen lassen – ist ein Trinkgeld ab 2 Euro, je nach Aufwand, angemessen.

Lassen Sie sich vom Room-Service Speisen oder Getränke auf Ihr Zimmer bringen, brauchen Sie die in der Gastronomie übliche „Fünf-bis-zehn-Prozentregel der Rechnungssumme“ nicht aufzustellen. Es ergibt für den Arbeitsaufwand der Servicekraft keinen Unterschied, ob sie zum Beispiel Speisen im Wert von 20 oder 50 Euro auf dem Wagen/Tablett zu Ihnen befördert. Eine Belohnung von etwa 2 Euro pro Auftrag ist empfehlenswert.
Zusatzwünschen im Bereich des Housekeeping wie zusätzliches Bettzeug, eine Vase oder Toilettenartikel bringen lassen, wird üblicherweise mit etwa 2 Euro honoriert. Bei der Abreise ist es Usus, ein Trinkgeld für diejenigen im Zimmer zu hinterlassen, die es in Ordnung gebracht und gepflegt haben – früher „Zimmermädchen“ genannt. Die Höhe richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts sowie der Preiskategorie des Zimmers. Bewohnten Sie eine Woche eine Luxus-Suite, liegt es nahe, dass Sie großzügiger sein werden, als wenn Sie eine Nacht in einem „normalen“ Zimmer verbracht haben. Im letztgenannten Fall ist ein Betrag von 1 bis 2 Euro das Minimum.
Wohin Sie diesen Obolus legen ist unerheblich, wenn Sie ihn vor dem Auschecken platzieren. Wollen Sie sich bereits während Ihres Aufenthalts erkenntlich zeigen, ist es am sichersten, ihn der entsprechenden Person direkt zu geben. Der Grund: Die Gepflogenheiten und teils auch Anweisungen in den Hotels, von welcher Stelle und ob überhaupt Geld genommen werden darf, solange ein Gast eingecheckt ist, sind sehr unterschiedlich.

Im Taxi
Bei kürzen Fahrten wird in der Regel mindestens aufgerundet, etwa von 9,60 Euro auf 10 Euro. Immer vorausgesetzt, der Service war freundlich. Bei besonderem Engagement seitens der Befördernden ist etwas mehr Großzügigkeit angebracht. Beispiele: Ihnen wurde Gepäck bis zur Hotelrezeption gebracht, am Flugplatz ein Kofferkuli für Sie geholt oder mehrere Einkaufstüten wurden bis vor Ihre Haustür getragen. Dann sind 2 bis 3 Euro angemessen, wobei es „nach oben“ selbstverständlich wie in jeder Branche keinerlei Beschränkung gibt.

Im Haarstudio und Kosmetiksalon
Auch hier hilft die „Zwischen-fünf-und-zehn-Prozent-Berechnung“ bei der Entscheidung für die Höhe eines Trinkgeldes. Beispiel Frisiersalon: Für die Leistungen waschen, schneiden, föhnen sind 43 Euro zu bezahlen. Dann ist „die prozentuale Mitte“ in etwa ein Betrag um 3 Euro. Wenn mehrere Personen diese unterschiedlichen Arbeitsgänge ausgeführt haben, ist es Usus, den Betrag zu splitten, beispielsweise 1 Euro für das Waschen – was oft von Auszubildenden übernommen wird – und 2 Euro für die Fachkraft, die für die weitere Abwicklung zuständig war. Beispiel Kosmetikbehandlung: Wenn sie 50 Euro kostet, liegt die entsprechende Spanne zwischen 2,50 Euro und 5 Euro.

Bei der Paketzustellung und Lieferservices
Bislang zählten Paketzustellende nicht zu den typischen Trinkgeldberufen in Deutschland. Dennoch war es schon immer eine wertschätzende Geste, ihnen wie auch anderen – etwa denen, die täglich pünktlich die Zeitung liefern – ein sogenanntes Weihnachtstrinkgeld zu geben. Wer diese Praxis dahingehend ändern möchte, bei jeder Zustellung eines Paketes den Dank für womöglich schweres Schleppen bis in den x-ten Stock auch mit einem Obolus zu unterstreichen, kann das ohne Fettnäpfchen-Gefahr tun.
1 bis 2 Euro pro schwerem Paket sind hier angemessen.

Bei Lieferdiensten, etwa einem Pizzataxi, fällt ein Weihnachtstrinkgeld meist aus, weil solche Dienstleistungen in der Regel von unterschiedlichen Personen rund ums Jahr ausgeführt werden. Da der Lieferumfang sehr unterschiedlich ist – er kann von einer Pizzaschachtel über zehn Salatboxen bis zu zig Platten oder Kisten reichen – lässt sich keine „Pi-mal-Daumen-Empfehlung“ für die Höhe eines Trinkgelds geben. Als Richtwert kann gelten: Eine Lieferung, die mit einem Gang zu Ihrer Wohnungstür erledigt ist, wird mit einem Obolus von 1 bis 2 Euro bedacht. Werden Ihnen hingegen beispielsweise mehrere Kisten Getränke sogar bis in den Keller geschleppt oder bekommen Sie ein ganzes Büffet geliefert, multiplizieren Sie am besten den eben genannten „Grund-Betrag“ mit der Zahl der dafür benötigten Wege.

Trinkgeld auf Reisen
Alles bislang Dargestellte zum Trinkgeldgeben bezieht sich auf innerdeutsche Gepflogenheiten. Bei Reisen in andere Länder ist es wichtig, sich vorher über die dort herrschenden Sitten auch mit Blick auf die Tips zu informieren. So kann einerseits ein Trinkgeld als Beleidigung empfunden werden – etwa weitgehend in Japan – als auch andererseits so gut wie Pflicht sein – Beispiel USA.

Ich wünsche allen viel Freude beim Geben!

Herzlichst,
Ihr/Euer E. Stefan Biggeleben alias Coach „007“

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Für einen angenehmen Arbeitsalltag

Für einen angenehmen Arbeitsalltag

| Empfehlung des AUI

Zwischen Kaffeeküche und Großraumbüro – Tipps für einen angenehmen Arbeitsalltag

Wer „Büromensch“ ist, kennt mit ziemlicher Sicherheit die kleinen Aufreger, die im Arbeitsalltag das Adrenalin steigen lassen. Beispiele: In der Kaffeeküche stapelt sich das dreckige Geschirr; wer auch immer zuletzt am Kopierer war, hat vergessen, Papier nachzufüllen; Kollegin X hält es mal wieder nicht für nötig, „Guten Morgen“ oder wenigstens „Hallo“ zu sagen; im Büro ist miefige Luft, doch Kollege Y friert, wenn das Fenster geöffnet wird und, und, und. Jedes für sich genommen mag als Kleinigkeit zu bezeichnen sein. Spätestens jedoch in der Summe kann daraus ein großes Ärgernis werden. Mit etwas gutem Willen und einer Portion Rücksichtnahme auf die Teammitglieder lassen sich solche Unmutsauslöser sehr einfach vermeiden. Dazu einige Tipps:

1. Stellen Sie am besten gemeinsam bestimmte Spielregeln auf, an die sich alle im Team halten. Beispiele: Wer den Kopierer nutzt, stellt sicher, dass für die nächsten alles bereit ist, also weder Toner noch Papier aufgebraucht sind. Gleiches gilt, wenn Kaffee oder Tee zum Allgemeingut zählen. Benutztes Geschirr wird in der Kaffeeküche grundsätzlich sofort in die Spülmaschine gestellt, statt irgendwohin. Manche Arbeitsgemeinschaften berichten, dass die Einführung eines „Strafzolls“ bei Vergesslichkeit wahre Wunder gewirkt habe. Andere fanden ihn deshalb hilfreich, weil diese Kasse innerhalb eines Jahres so gut gefüllt war, dass das Team davon recht exquisit habe essen gehen können.

2. Je mehr Menschen sich ein Büro teilen, umso unerlässlicher ist es, den Geräuschpegel so gering wie möglich zu halten. In einem Großraumbüro ist dieser von Natur aus bereits für viele belastend. Ihn durch zum Beispiel ins Telefon Brüllen, laut Radio hören oder aus voller Kehle quer durch den Raum ein Gespräch führen noch zu erhöhen, beweist das Gegenteil von Rücksichtnahme.

3. Solche können Sie zeigen, wenn Sie beim Thema Raumtemperatur einkalkulieren, dass Menschen unterschiedliches Kälte- und Wärmeempfinden haben und entsprechend handeln. Gibt es Zugluftempfindliche oder schnell Frierende im Team, kann gelüftet werden, wenn diese gerade einmal den Raum verlassen haben oder in der Pause sind. Fällt diese Möglichkeit aus, ist es zumindest möglich, in Absprache mit ihnen das Offenstehen der Fenster auf eine von ihnen mitbestimmte Zeit zu begrenzen. Statt sie spöttelnd „Frostköttel“ zu titulieren, kann ihnen Wertschätzung gezeigt werden, indem ihre Bedürfnisse ernst genommen werden.

4. Ordnung zu halten am Schreibtisch ist immer wichtig. Unerlässlich ist dies, wenn es keine festen Arbeitsplätze gibt, somit diese ständig gewechselt werden.

5. Jegliche Art von Körperpflege sowie stark Duftendes, etwa Blumen, Speisen, Parfums und Ähnliches, sind in jedem Büro unangebracht, in dem mehr als eine Person arbeiten.

6. Vermeiden Sie es, in Abwesenheit eines Teammitglieds irgendetwas von dessen Schreibtisch zu nehmen. Das ist ein Eingriff in das persönliche Territorium, der fast unausweichlich Abwehrreaktionen hervorruft und somit zu unschönen Auseinandersetzungen führen kann.

7. Gönnen Sie den mit Ihnen Arbeitenden, bitte, alle Höflichkeitsgesten, die Sie auch anderen Menschen zukommen lassen. Angefangen beim freundliche Gruß am Morgen, über beispielsweise die „Zauberwörter“ „Bitte“ und „Danke“, kleine Hilfeleistungen wie etwas Heruntergefallenes aufheben bis hin zum guten Feierabendwunsch bietet sich Ihnen zig Mal am Tag die Gelegenheit, mit solchen Zeichen der Wertschätzung den Arbeitsalltag leichter und angenehmer werden zu lassen – und zwar beileibe nicht nur für die anderen, sondern besonders für Sie selbst. Denn: Ein altes Sprichwort ist unverändert aktuell: „Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!“

Arbeitskreis Umgangsformen International / September 2018

Muss ich? Wirklich?

Muss ich? Wirklich?

| Kolumne ‚Wirtschaftsmagazin GL&LEV kontakt‘

Müssen wir? Wirklich?

„Am Samstag? Warte mal. Samstag müssen wir den Garten auf Vordermann bringen. Dann muss ich noch einkaufen und anschließend ist Geburtstags-Kaffee bei Giselas Mutter angesagt. Da müssen wir natürlich hin. Ob wir dann abends noch fit für ein Glas Wein bei Euch sind, müssen wir mal schauen.“.
Wow. Was die Beiden so alles müssen. Freitagabend ging es übrigens auch nicht mit dem geplanten Gläschen Wein. Klaus musste noch einiges von der stressigen Woche im Büro aufarbeiten.
Fällt uns das eigentlich noch auf, wie oft wir (unbewusst) „muss/müssen“ im Alltag gebrauchen? Und das, obwohl es laut Psychologie ein Stress-Wort ist! Sie kennen das sicher auch noch aus der Kindheit: „Du musst noch Dein Zimmer aufräumen bevor …!“.
Wir müssen, Sie müssen, Du musst, Ich muss > purer, versteckter Druck für unser emotionales Zentrum, dem limbischen System im Gehirn. Resilienz geht anders – oder?
Also: einfach mal öfter das „Muss“ weglassen!
„Am Samstag? Warte mal. Da wollen wir den Garten auf Vordermann bringen und einkaufen gehen.“ – klingt gar nicht so stressig!?
Lust auf mehr Resilienz im Leben? Dann probieren Sie es doch mal. Es macht Spaß!

Herzlichst,
Ihr/Euer Coach „007“

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Korinthenkackerei?

| Kolumne ‚Wirtschaftsmagazin GL&LEV kontakt‘

Korinthenkackerei oder einen Gedanken wert?
… über Alltagsfloskeln

„Ich möchte mich bei Dir entschuldigen.“ Ein Satz, den wir sicher oft in unserem Leben hören und selbst verwenden. „Möchten? Na tu es doch.“ wird mancher vielleicht bei diesem Satz denken. Ganz schön korinthenkackerisch oder? Obwohl – immer wieder dieser Konjunktiv. „Hätte-Tätte-Fahrradkette“ hat schon meine Oma immer gesagt. Aber darum soll es heute gar nicht gehen.

„Ich entschuldige mich.“ klingt auf jeden Fall schon mal besser. Aber Moment mal.
Kann denn jemand, der eine „Schuld“ begangen hat diese überhaupt selbst „entschuldigen“?
Achtsam betrachtet natürlich nicht. Dies obliegt doch wohl ausschließlich dem Menschen, dem etwas „angetan“ wurde! Logisch.
Und doch – so ist es mit der Macht der Gewohnheit – rutscht vielen immer wieder der Satz „Ich möchte mich bei Dir entschuldigen“ raus.
Die Verwendung der korrekten Form „Ich bitte Dich um Verzeihung.“ zeugt von achtsamem Umgang mit der für uns so wichtigen Kommunikationsform „Sprache“ und wirkt nebenbei auch noch unbewusst selbstsicherer.
Korinthenkackerei – oder einen Gedanken wert?

Gibt es Alltagsfloskeln, die Sie nerven?
Schreiben Sie mir: 007(at)business-softskills.de

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