Wem gehört die Armlehne
| AUI-Empfehlung
Wem „gehört“ eigentlich die Armlehne?
Der schnelle „Knigge-Tipp“ des Arbeitskreis Umgangsformen International (AUI) zum Thema Armlehne …
Bei vielen Dingen, die sich Menschen in der Öffentlichkeit zu teilen haben gilt das ungeschriebene Gesetz, dass unter Fremden in der Öffentlichkeit „halbe-halbe“, und zwar „rechts-links“, geteilt wird. Beispiele: Restauranttisch, Ablage in einem Badezimmer, etwa im Krankenhaus, Schreibtisch, Schultisch.
Anders ist es bei Armlehnen im Flugzeug oder beispielsweise im Theater. Diese werden besser entweder „vorne-hinten“ geteilt oder es wird ein Arrangement getroffen, was sowohl nonverbal als auch mit Worten geschehen kann.
Filou und ich wünschen einen entspannten Aufenthalt im Flugzeug/im Theater!
Herzlichst,
Ihr/Euer HumanResourcesCoach E. Stefan Biggeleben
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