Erkältungszeit-der WartezimmerKnigge

Erkältungszeit-der WartezimmerKnigge

| AUI-Empfehlung

Kleiner Wartezimmer-Knigge

Warten ist in vielen Situationen unschön. Doch wenn die Gesundheit fehlt und das Befinden mehrerer Menschen, die zusammentreffen, zu wünschen übriglässt, kann die Zeit in einem Wartezimmer in der ärztlichen Praxis unangenehm bis gefühlt „endlos“ werden. Um die oft angespannte Situation zu verbessern, hilft erhöhte Rücksichtnahme und taktvolles Verhalten.
Hier dazu einige Tipps vom Arbeitskreis Umgangsformen International (AUI):

1. Ein Anklopfen erübrigt sich bei einem Wartezimmer auch bei geschlossener Tür. Der Grund: Es handelt sich um einen Raum, in dem Anwesende damit zu rechnen haben, dass weitere Personen eintreten. Wichtig ist, die Tür behutsam zu öffnen, falls jemand dahinter steht. Ein Tagesgruß nach dem Betreten in die Runde (falls bereits mehrere da sind) sollte selbstverständlich sein. Wenn eben möglich, gehört auch in dieser Situation ein Lächeln dazu.
2. Das Smartphone oder Handy wird am besten bereits vor dem Betreten des Wartezimmers stummgeschaltet. Telefonierend einzutreten fällt unter die Tabus wie auch das Führen von Gesprächen während dieser Wartezeit. Sollte das notwendig werden, gebietet es die Rücksichtnahme, dazu den Raum zu verlassen. Andere Funktionen des Smartphones zu nutzen, wie E-Mails zu bearbeiten oder soziale Netzwerke zu kontaktieren, setzt unter Höflichkeitsaspekten voraus, alle Tonfunktionen abzustellen, um die anderen Anwesenden nicht zu stören.
3. Sind alle Sitzplätze belegt, stellt sich die Frage, wer für wen aufstehen sollte, was sich nur individuell entscheiden lässt. Die einfache Faustformel: Immer die Person, die weniger Stehprobleme hat als eine andere, zeigt sich hilfsbereit, wenn sie ihren Platz anbietet. Beispiel: Eine Dame mittleren Alters, die wegen einer Erkältung die Praxis aufgesucht hat, ansonsten aber weder Kreislaufprobleme noch irgendwelche körperliche Beschwerden hat, wird sicher eher stehen können als ein gehbehinderter junger Mann. Alternativ: Beim Empfang darum bitten, für Abhilfe zu sorgen.
4. Wer sich die Zeit mit Zeitunglesen vertreiben möchte, weiß: Alles, was darüber hinaus geht wie Rätsel lösen oder Seiten herausreißen zählt zu den Unmöglichkeiten. Schließlich sind die in Wartezimmern ausliegenden Publikationen meist nicht einmal Eigentum der Praxis, geschweige denn das der Wartenden.
5. Wem der Sinn nach einem Gespräch steht, bedenke, bitte: Andere möchten vielleicht nur ihre Ruhe haben und am liebsten nicht angesprochen werden. Um das zu erkennen, ist es hilfreich, auf die Körpersprache zu achten oder spätestens nach einer einsilbigen oder gar ausbleibenden Antwort auf eine Frage zu begreifen, dass ein Gespräch unerwünscht ist. Bleibt diese Erkenntnis aus, ist es am besten, den Wunsch nach In-Ruhe-gelassen-Werden auszusprechen, ihn dabei auf nicht verletzende Art zu formulieren, etwa: „Ich möchte jetzt nicht reden und bitte um Verständnis dafür.“
6. Wenn andere, die später gekommen sind als man selbst, vorher aufgerufen werden, ist das kein Grund, sich sofort lautstark zu beschweren. Manche Behandlung wie Spritzen geben, einen Verband wechseln oder Blut abnehmen wird von Teammitgliedern einer Praxis erledigt. Wenn die Wartezeit zu lang oder ungerecht erscheint, ist es besser, freundlich nachzufragen: „Kann es sein, dass ich vergessen wurde?“
7. Wird nach der Konsultation die Jacke oder der Mantel aus dem Wartezimmer geholt, ist ein freundlicher Abschiedsgruß vor Verlassen des Raumes selbstverständlich. Dies gilt ebenfalls für die an der Anmeldung Tätigen, die ebenso beim Kommen wie in allen Gesprächen die entsprechende Höflichkeit verdient haben.

Ich hoffe, Sie brauchen diese Tipps lediglich weil Sie mal zum üblichen „Check“ in die Praxis müssen …

Herzlichst,
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Tipps zum Valentinstag

Tipps zum Valentinstag

| AUI-Empfehlung

Valentinstag – wer schenkt wem was?

Ähnlich wie bei anderen Geschenkanlässen gibt es auch zum Valentinstag – dem sogenannten Tag der Liebenden – die unterschiedlichsten Einstellungen, was seine Gestaltung und ein Präsent angeht. Die Bandbreite reicht von „völlig ignorieren“ über ein besonders schönes Frühstück bereiten, eventuell mit einer roten Rose dazu, bis zur Überraschungsreise oder zum Einkaräter. Da selbstverständlich jeder Mensch die freie Entscheidung hat, ob und was er schenkt, bleibt vorab lediglich die Frage zu klären: „Wie findet es meine Partnerin oder mein Partner, wenn ich den Tag einfach ohne irgendeine Geste vorbeigehen lasse?“

Besteht bei einem Paar Einigkeit darüber, dass alles doch nur eine „Gewinnmaximierung für Blumengeschäfte“ darstellt und ansonsten keinerlei Bedeutung hat, sind weitere Überlegungen überflüssig. Andernfalls, oder wenn jemand gerne schenkt und freudige Überraschungen bereitet, lohnt es, sich Gedanken über das „Wie?“ zu machen. Wobei es hier sicher nicht vorrangig um materielle Werte geht. Oft wird eine liebevoll erdachte Kleinigkeit wie eine größere Kostbarkeit empfunden als ein gedankenlos erworbenes teures Präsent. Übrigens: Die Meinung, dass Schenken am Valentinstag reine Männersache sei, ist Schnee von gestern. Wer wollte spendierfreudigen Frauen wohl einleuchtend erklären, warum sie nicht das gleiche Recht hätten, ihrem „Liebsten“ eine Freude zu bereiten wie umgekehrt?

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Betriebsklima checken!

Betriebsklima checken!

| 007-Empfehlung

Das Betriebsklima checken – bevor es zu spät ist!

Erschreckend: 81% der Befragten geben bei der Frage nach Kriterien für einen neuen Job einen „guten Kollegenzusammenhalt“ an und für 74% ist ein „gutes Verhalten der Vorgesetzten“ wichtig! Sollte das nicht eigentlich völlig normal sein? So normal, dass die Arbeitnehmenden sich darüber kaum Gedanken machen müssen!? Anscheinend ist es das aber nicht – wie diese Statistik aus Jan’19 zeigt.

Die Jahrzehnte der digitalen Aufrüstung und den damit verbundenen, exorbitanten Kosten für Software, Hardware und Schulungsmaßnahmen fordern anscheinend ihren Tribut. Von der Schule bis ins Berufsleben geht es fast ausschließlich noch um mehr lernen, mehr können, schneller sein, besser sein. Die Folge: noch mehr Kosten für die Betriebe dank Ausfallzeiten durch Rückenschmerzen, Kopfschmerzen, Depressionen und Burn-Out denn vergessen wurde in all dem aufstrebenden und mitreißenden Strudel eines – der Mensch. Und der ist und bleibt nun mal – bei aller Digitalisierung und künstlicher Intelligenz – das wertvollste und wichtigste Gut in unseren Unternehmen!

„Die eigentliche Kraft, die ein Unternehmen antreibt, die ein Unternehmen wachsen lässt oder es faszinierend für seine Kunden macht, sind die Menschen im Unternehmen.“
(Dr. Hans-Georg Häusel / u. a. „Think Limbic“)

Clevere Unternehmen haben das schon (wieder)erkannt und beginnen umzudenken. Soziale Kompetenz und emotionale Intelligenz sind die neuen Währungen der Wirtschaft. Denn nur in einem angenehmen Miteinander, von Mensch zu Mensch, lässt sich Potential noch weiter entfalten.
Gute Stimmung, gutes Klima – weniger Ausfälle, begeistertes Arbeiten, gute Umsätze!
So einfach ist das.
Und? Wie läuft’s bei Ihnen so?

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Karnevalsknigge

Karnevalsknigge

| Empfehlung des AUI

Der kleine Karnevals-„Knigge“

„Karneval und Knigge?!?! Wie soll denn das zusammenpassen?!?!“, mögen manche sich fragen.
Nun, das ist keineswegs ein Widerspruch. Wer das Karnevalskostüm anzieht und gleichzeitig die guten Umgangsformen ablegt, hat weder den tieferen Sinn
des Karnevals noch den wahren Geist Knigges erkannt. Es gilt, in jeder Situation respektvoll und wertschätzend mit den Mitmenschen umzugehen,
also auch in der Faschings-, Fastnachts- oder Karnevalszeit, wie immer die regionalen Bezeichnungen auch sein mögen.

Vorab ein Tipp für alle, die mit dem „närrischen Treiben“ rein gar nichts „am Hut“ haben.
Überlegen Sie, ob es Ihnen möglich ist, während der tollen Tage das Land zu verlassen. Ist das ausgeschlossen, aktivieren Sie, bitte, Ihr Toleranz-Potenzial, statt eingefleischte „Jecken“ mit Vorwür-fen über ihr „verrücktes Tun“ zu konfrontieren. Und: Bleiben Sie gelassen! Wie allseits bekannt ist, „normalisiert“ sich der karnevalistische Zustand schlagartig ab Aschermittwoch. Im Vertrauen darauf kombiniert mit einer Portion Humor lässt sich die Faschingszeit selbst für vehemente „Antis“ bestens ertragen. Für alle, die gern mitfeiern, hier einige Hinweise:

Bei Karnevalssitzungen
Solche können von sehr zünftig bis hochelegant stattfinden. Die gewünschte Art geht in der Regel bereits aus einem Kleidungshinweis in der Einladung hervor. Sich als Gast daran zu halten, ist im Karneval ebenso höflich wie bei jeder anderen Veranstaltung. Findet sich der Hinweis: „Karnevalskostüm
erbeten“, deutet das auf eine eher zwanglose Sitzung hin. Andernfalls wird um „Smoking/dunklen Anzug“ oder „festliche Kleidung/Abendkleidung“ gebeten.
Allen gemeinsam ist, dass es viele Vorführungen und Büttenreden gibt. Diese werden teilweise von Ehrenamtlichen dargeboten, die oft monatelang dafür trainiert und daraufhin gearbeitet haben. Deshalb hat hier der Applaus besondere Bedeutung. Bravo-Rufe und Standing Ovations belohnen eine Darbietung über das übliche Maß eines Applauses auf besondere Art. Gesteigert werden kann das noch durch eine „Rakete“, zu der das Publikum bei Spitzenleistungen seitens der Sitzungsleitung aufgefordert wird. Sich als Gast daran zu beteiligen, sollte selbstverständlich sein. Tabu ist bei Karnevalssitzungen das Pfeifen. Im Gegensatz zu Pop-Konzerten wird es im Karneval ausschließlich als Abwertung, also negativ empfunden.
Dass während der Darbietungen laute Unterhaltung an den Tischen eingestellt wird, gilt hier ebenso wie sonst bei Vorführungen oder Reden. Eine schöne Geste ist es, Auftretende bei Ihrem Weg durch den Saal – wenn sie ihn denn wählen – mit Aufstehen willkommen zu heißen. Beim Ausmarsch nach dem Auftritt ist es ein Zeichen der Anerkennung, wenn das Publikum sich auch dann erhebt.

Das Thema Alkohol
Es ist ein Irrglaube, dass ohne Alkohol kein Karneval zu feiern ist! Auch wenn manche das zu meinen scheinen. Wer bei alkoholfreien Getränken bleiben möchte, kann genauso fröhlich und ausgelassen mitfeiern wie diejenigen, die etwa Wein, Bier oder Schnaps mögen. Was schon im Straßenkarneval viele stört, ist gerade auch bei Sitzungen verpönt, weil unschön: Wenn Gäste ihre Alkoholverträglichkeit falsch einschätzen. Bei privaten Faschingsfeiern gilt für Gastgebende: Akzeptieren Sie hier ein „Nein, danke“ seitens eines Gastes auf das Angebot eines alkoholischen Getränks ebenso prompt wie bei anderen Einladungen. Aus welchem Grund auch immer diese Ablehnung entsteht, hat dabei niemanden zu interessieren. Also, bitte, keinerlei Nachfragen dazu.

Bützen und schunkeln
Vorsichtshalber die Erklärung zu „bützen“: Es handelt sich um einen leichten Kuss auf die Wange, der weder etwas mit Anmache und Sex zu tun noch etwas Verpflichtendes an sich hat. Es ist einfach ein Ausdruck von Sympathie im Verbund mit ausgelassener Feierlaune. Den vorrangig im rheinischen Raum bekannten Brauch des Bützens im Karneval zu missbrauchen und ein solches „Bützchen“ (Küsschen) auf den Mund zu platzieren, zählt zu den großen Fauxpas des Karnevals-Knigges. Ähnliches gilt, wenn sich jemand dem Schunkeln entzieht. Sich unterzuhaken und gemeinsam hin und her zu bewegen, gehört nun einmal einfach dazu. Außerdem ist es ein Ausdruck des Miteinanders. Ganz gleich ob Frau oder Mann, welche Sprache eine Person spricht oder welcher Nationalität sie ist: Beim Schunkeln wird jeder Mensch angelächelt und in die fröhliche Gemeinschaft einbezogen.

Ich wünsche allen, die den Karneval lieben fröhliche Tage!
Herzlichst,
Ihr/Euer Stefan Biggeleben alias Coach 007
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Der aktuelle Trinkgeld-Knigge

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Trinkgeld – etwa auch für Chefin oder Chef???

Die Gepflogenheit, dass diese kein Trinkgeld bekommen sollten, hat sich überlebt. Wenn Führungskräfte dieselbe Leistung erbracht haben wie Angestellte, etwa in den typischen „Trinkgeldberufen“ – Gastronomie, Hotel- und Taxigewerbe, Haarstudio und vielen weiteren Dienstleistungsjobs –, ist es kein Tritt ins Fettnäpfchen mehr wie früher, den finanziellen Dank bei der Abrechnung dazuzugeben. Wer sich mit Blick auf alte Traditionen dabei besser fühlt, dies zum Beispiel im Restaurant mit einem Satz wie:
„Für Ihr Team“ zu begleiten, begeht damit auch keinen Formfehler.

Etwas Grundsätzliches vorweg: Ein Trinkgeld ist in Deutschland ein freiwilliger Beitrag, der jedoch auf keinen Fall als Ersatz für einen verbalen Dank oder ein ausgesprochenes Lob für gute Leistung betrachtet werden kann. Es ist eine zusätzliche Gabe, sozusagen ein „Dankverstärker“, der in den entsprechenden Berufen in Deutschland üblich bleiben sollte. Hier einige Tipps zum „Tip“ in verschiedenen Sparten:

Im Restaurant
Hier gilt die Faustregel: Zwischen fünf und zehn Prozent der Rechnungssumme sind als Trinkgeld angemessen. Bei berechtigter Kritik am Service ist es kein Fauxpas, sich auf „Heller und Cent“ herausgeben zu lassen.
Wollen Sie Ihr Lob durch „klingende Münze“ ausdrücken, runden Sie, bitte, nicht beispielsweise eine Rechnung von 28,80 Euro auf 29,00 Euro auf. Das wirkt eher wie ein Tadel. Bei kleineren Beträgen wiederum gibt es keinerlei Verpflichtung, bis zum nächsten vollen Euro dazuzulegen. Beispiel: Sie haben im Café 4,20 Euro zu bezahlen. Dann sind Sie mit 4,50 Euro durchaus im Rahmen, wenn Sie sich gut bedient gefühlt haben.
Sollten Sie auf einer Restaurantrechnung in Deutschland Hinweise zur Höhe des erwünschten Trinkgelds finden, brauchen Sie solche keinesfalls als bindend zu betrachten. Auch dann bleibt es in unse-rem Land unverändert, dass es sich um eine freiwillige Gabe handelt.

Im Hotel
Sind Sie in einem Hotel der gehobenen Kategorie zu Gast, sehen Sie am besten Bares für verschiedene Leistungen vor. Besonders angewiesen auf einen zusätzlichen Obolus sind zum Beispiel Pagen als Kofferträger. Zeigen Sie sich deshalb mit etwa 1 bis 2 Euro pro schwerem Gepäckstück erkenntlich. Gibt es eine für die Wagen der Gäste zuständige Person, die Ihnen die Arbeit des Autoparkens abnimmt, ist dafür ein Trinkgeld ab 2 Euro üblich. Das gilt ebenfalls, wenn sie Ihnen bei der Abreise Ihr Auto vor die Hoteltür stellt.

An der Rezeption erwartet niemand einen finanziellen Dank für Routine-Leistungen, beispielsweise Code-Karten beim Einchecken anfertigen, Zimmerschlüssel oder Veranstaltungs- und Stadtpläne herausgeben. Nehmen Sie jedoch für besondere Dienstleistungen Hilfe in Anspruch – wie Theaterkarten besorgen, Blumen oder Präsente organisieren, eine Stadtrundfahrt managen lassen – ist ein Trinkgeld ab 2 Euro, je nach Aufwand, angemessen.

Lassen Sie sich vom Room-Service Speisen oder Getränke auf Ihr Zimmer bringen, brauchen Sie die in der Gastronomie übliche „Fünf-bis-zehn-Prozentregel der Rechnungssumme“ nicht aufzustellen. Es ergibt für den Arbeitsaufwand der Servicekraft keinen Unterschied, ob sie zum Beispiel Speisen im Wert von 20 oder 50 Euro auf dem Wagen/Tablett zu Ihnen befördert. Eine Belohnung von etwa 2 Euro pro Auftrag ist empfehlenswert.
Zusatzwünschen im Bereich des Housekeeping wie zusätzliches Bettzeug, eine Vase oder Toilettenartikel bringen lassen, wird üblicherweise mit etwa 2 Euro honoriert. Bei der Abreise ist es Usus, ein Trinkgeld für diejenigen im Zimmer zu hinterlassen, die es in Ordnung gebracht und gepflegt haben – früher „Zimmermädchen“ genannt. Die Höhe richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts sowie der Preiskategorie des Zimmers. Bewohnten Sie eine Woche eine Luxus-Suite, liegt es nahe, dass Sie großzügiger sein werden, als wenn Sie eine Nacht in einem „normalen“ Zimmer verbracht haben. Im letztgenannten Fall ist ein Betrag von 1 bis 2 Euro das Minimum.
Wohin Sie diesen Obolus legen ist unerheblich, wenn Sie ihn vor dem Auschecken platzieren. Wollen Sie sich bereits während Ihres Aufenthalts erkenntlich zeigen, ist es am sichersten, ihn der entsprechenden Person direkt zu geben. Der Grund: Die Gepflogenheiten und teils auch Anweisungen in den Hotels, von welcher Stelle und ob überhaupt Geld genommen werden darf, solange ein Gast eingecheckt ist, sind sehr unterschiedlich.

Im Taxi
Bei kürzen Fahrten wird in der Regel mindestens aufgerundet, etwa von 9,60 Euro auf 10 Euro. Immer vorausgesetzt, der Service war freundlich. Bei besonderem Engagement seitens der Befördernden ist etwas mehr Großzügigkeit angebracht. Beispiele: Ihnen wurde Gepäck bis zur Hotelrezeption gebracht, am Flugplatz ein Kofferkuli für Sie geholt oder mehrere Einkaufstüten wurden bis vor Ihre Haustür getragen. Dann sind 2 bis 3 Euro angemessen, wobei es „nach oben“ selbstverständlich wie in jeder Branche keinerlei Beschränkung gibt.

Im Haarstudio und Kosmetiksalon
Auch hier hilft die „Zwischen-fünf-und-zehn-Prozent-Berechnung“ bei der Entscheidung für die Höhe eines Trinkgeldes. Beispiel Frisiersalon: Für die Leistungen waschen, schneiden, föhnen sind 43 Euro zu bezahlen. Dann ist „die prozentuale Mitte“ in etwa ein Betrag um 3 Euro. Wenn mehrere Personen diese unterschiedlichen Arbeitsgänge ausgeführt haben, ist es Usus, den Betrag zu splitten, beispielsweise 1 Euro für das Waschen – was oft von Auszubildenden übernommen wird – und 2 Euro für die Fachkraft, die für die weitere Abwicklung zuständig war. Beispiel Kosmetikbehandlung: Wenn sie 50 Euro kostet, liegt die entsprechende Spanne zwischen 2,50 Euro und 5 Euro.

Bei der Paketzustellung und Lieferservices
Bislang zählten Paketzustellende nicht zu den typischen Trinkgeldberufen in Deutschland. Dennoch war es schon immer eine wertschätzende Geste, ihnen wie auch anderen – etwa denen, die täglich pünktlich die Zeitung liefern – ein sogenanntes Weihnachtstrinkgeld zu geben. Wer diese Praxis dahingehend ändern möchte, bei jeder Zustellung eines Paketes den Dank für womöglich schweres Schleppen bis in den x-ten Stock auch mit einem Obolus zu unterstreichen, kann das ohne Fettnäpfchen-Gefahr tun.
1 bis 2 Euro pro schwerem Paket sind hier angemessen.

Bei Lieferdiensten, etwa einem Pizzataxi, fällt ein Weihnachtstrinkgeld meist aus, weil solche Dienstleistungen in der Regel von unterschiedlichen Personen rund ums Jahr ausgeführt werden. Da der Lieferumfang sehr unterschiedlich ist – er kann von einer Pizzaschachtel über zehn Salatboxen bis zu zig Platten oder Kisten reichen – lässt sich keine „Pi-mal-Daumen-Empfehlung“ für die Höhe eines Trinkgelds geben. Als Richtwert kann gelten: Eine Lieferung, die mit einem Gang zu Ihrer Wohnungstür erledigt ist, wird mit einem Obolus von 1 bis 2 Euro bedacht. Werden Ihnen hingegen beispielsweise mehrere Kisten Getränke sogar bis in den Keller geschleppt oder bekommen Sie ein ganzes Büffet geliefert, multiplizieren Sie am besten den eben genannten „Grund-Betrag“ mit der Zahl der dafür benötigten Wege.

Trinkgeld auf Reisen
Alles bislang Dargestellte zum Trinkgeldgeben bezieht sich auf innerdeutsche Gepflogenheiten. Bei Reisen in andere Länder ist es wichtig, sich vorher über die dort herrschenden Sitten auch mit Blick auf die Tips zu informieren. So kann einerseits ein Trinkgeld als Beleidigung empfunden werden – etwa weitgehend in Japan – als auch andererseits so gut wie Pflicht sein – Beispiel USA.

Ich wünsche allen viel Freude beim Geben!

Herzlichst,
Ihr/Euer E. Stefan Biggeleben alias Coach „007“

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