| Empfehlung des AUI

Trinkgeld – etwa auch für Chefin oder Chef???

Die Gepflogenheit, dass diese kein Trinkgeld bekommen sollten, hat sich überlebt. Wenn Führungskräfte dieselbe Leistung erbracht haben wie Angestellte, etwa in den typischen „Trinkgeldberufen“ – Gastronomie, Hotel- und Taxigewerbe, Haarstudio und vielen weiteren Dienstleistungsjobs –, ist es kein Tritt ins Fettnäpfchen mehr wie früher, den finanziellen Dank bei der Abrechnung dazuzugeben. Wer sich mit Blick auf alte Traditionen dabei besser fühlt, dies zum Beispiel im Restaurant mit einem Satz wie:
„Für Ihr Team“ zu begleiten, begeht damit auch keinen Formfehler.

Etwas Grundsätzliches vorweg: Ein Trinkgeld ist in Deutschland ein freiwilliger Beitrag, der jedoch auf keinen Fall als Ersatz für einen verbalen Dank oder ein ausgesprochenes Lob für gute Leistung betrachtet werden kann. Es ist eine zusätzliche Gabe, sozusagen ein „Dankverstärker“, der in den entsprechenden Berufen in Deutschland üblich bleiben sollte. Hier einige Tipps zum „Tip“ in verschiedenen Sparten:

Im Restaurant
Hier gilt die Faustregel: Zwischen fünf und zehn Prozent der Rechnungssumme sind als Trinkgeld angemessen. Bei berechtigter Kritik am Service ist es kein Fauxpas, sich auf „Heller und Cent“ herausgeben zu lassen.
Wollen Sie Ihr Lob durch „klingende Münze“ ausdrücken, runden Sie, bitte, nicht beispielsweise eine Rechnung von 28,80 Euro auf 29,00 Euro auf. Das wirkt eher wie ein Tadel. Bei kleineren Beträgen wiederum gibt es keinerlei Verpflichtung, bis zum nächsten vollen Euro dazuzulegen. Beispiel: Sie haben im Café 4,20 Euro zu bezahlen. Dann sind Sie mit 4,50 Euro durchaus im Rahmen, wenn Sie sich gut bedient gefühlt haben.
Sollten Sie auf einer Restaurantrechnung in Deutschland Hinweise zur Höhe des erwünschten Trinkgelds finden, brauchen Sie solche keinesfalls als bindend zu betrachten. Auch dann bleibt es in unse-rem Land unverändert, dass es sich um eine freiwillige Gabe handelt.

Im Hotel
Sind Sie in einem Hotel der gehobenen Kategorie zu Gast, sehen Sie am besten Bares für verschiedene Leistungen vor. Besonders angewiesen auf einen zusätzlichen Obolus sind zum Beispiel Pagen als Kofferträger. Zeigen Sie sich deshalb mit etwa 1 bis 2 Euro pro schwerem Gepäckstück erkenntlich. Gibt es eine für die Wagen der Gäste zuständige Person, die Ihnen die Arbeit des Autoparkens abnimmt, ist dafür ein Trinkgeld ab 2 Euro üblich. Das gilt ebenfalls, wenn sie Ihnen bei der Abreise Ihr Auto vor die Hoteltür stellt.

An der Rezeption erwartet niemand einen finanziellen Dank für Routine-Leistungen, beispielsweise Code-Karten beim Einchecken anfertigen, Zimmerschlüssel oder Veranstaltungs- und Stadtpläne herausgeben. Nehmen Sie jedoch für besondere Dienstleistungen Hilfe in Anspruch – wie Theaterkarten besorgen, Blumen oder Präsente organisieren, eine Stadtrundfahrt managen lassen – ist ein Trinkgeld ab 2 Euro, je nach Aufwand, angemessen.

Lassen Sie sich vom Room-Service Speisen oder Getränke auf Ihr Zimmer bringen, brauchen Sie die in der Gastronomie übliche „Fünf-bis-zehn-Prozentregel der Rechnungssumme“ nicht aufzustellen. Es ergibt für den Arbeitsaufwand der Servicekraft keinen Unterschied, ob sie zum Beispiel Speisen im Wert von 20 oder 50 Euro auf dem Wagen/Tablett zu Ihnen befördert. Eine Belohnung von etwa 2 Euro pro Auftrag ist empfehlenswert.
Zusatzwünschen im Bereich des Housekeeping wie zusätzliches Bettzeug, eine Vase oder Toilettenartikel bringen lassen, wird üblicherweise mit etwa 2 Euro honoriert. Bei der Abreise ist es Usus, ein Trinkgeld für diejenigen im Zimmer zu hinterlassen, die es in Ordnung gebracht und gepflegt haben – früher „Zimmermädchen“ genannt. Die Höhe richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts sowie der Preiskategorie des Zimmers. Bewohnten Sie eine Woche eine Luxus-Suite, liegt es nahe, dass Sie großzügiger sein werden, als wenn Sie eine Nacht in einem „normalen“ Zimmer verbracht haben. Im letztgenannten Fall ist ein Betrag von 1 bis 2 Euro das Minimum.
Wohin Sie diesen Obolus legen ist unerheblich, wenn Sie ihn vor dem Auschecken platzieren. Wollen Sie sich bereits während Ihres Aufenthalts erkenntlich zeigen, ist es am sichersten, ihn der entsprechenden Person direkt zu geben. Der Grund: Die Gepflogenheiten und teils auch Anweisungen in den Hotels, von welcher Stelle und ob überhaupt Geld genommen werden darf, solange ein Gast eingecheckt ist, sind sehr unterschiedlich.

Im Taxi
Bei kürzen Fahrten wird in der Regel mindestens aufgerundet, etwa von 9,60 Euro auf 10 Euro. Immer vorausgesetzt, der Service war freundlich. Bei besonderem Engagement seitens der Befördernden ist etwas mehr Großzügigkeit angebracht. Beispiele: Ihnen wurde Gepäck bis zur Hotelrezeption gebracht, am Flugplatz ein Kofferkuli für Sie geholt oder mehrere Einkaufstüten wurden bis vor Ihre Haustür getragen. Dann sind 2 bis 3 Euro angemessen, wobei es „nach oben“ selbstverständlich wie in jeder Branche keinerlei Beschränkung gibt.

Im Haarstudio und Kosmetiksalon
Auch hier hilft die „Zwischen-fünf-und-zehn-Prozent-Berechnung“ bei der Entscheidung für die Höhe eines Trinkgeldes. Beispiel Frisiersalon: Für die Leistungen waschen, schneiden, föhnen sind 43 Euro zu bezahlen. Dann ist „die prozentuale Mitte“ in etwa ein Betrag um 3 Euro. Wenn mehrere Personen diese unterschiedlichen Arbeitsgänge ausgeführt haben, ist es Usus, den Betrag zu splitten, beispielsweise 1 Euro für das Waschen – was oft von Auszubildenden übernommen wird – und 2 Euro für die Fachkraft, die für die weitere Abwicklung zuständig war. Beispiel Kosmetikbehandlung: Wenn sie 50 Euro kostet, liegt die entsprechende Spanne zwischen 2,50 Euro und 5 Euro.

Bei der Paketzustellung und Lieferservices
Bislang zählten Paketzustellende nicht zu den typischen Trinkgeldberufen in Deutschland. Dennoch war es schon immer eine wertschätzende Geste, ihnen wie auch anderen – etwa denen, die täglich pünktlich die Zeitung liefern – ein sogenanntes Weihnachtstrinkgeld zu geben. Wer diese Praxis dahingehend ändern möchte, bei jeder Zustellung eines Paketes den Dank für womöglich schweres Schleppen bis in den x-ten Stock auch mit einem Obolus zu unterstreichen, kann das ohne Fettnäpfchen-Gefahr tun.
1 bis 2 Euro pro schwerem Paket sind hier angemessen.

Bei Lieferdiensten, etwa einem Pizzataxi, fällt ein Weihnachtstrinkgeld meist aus, weil solche Dienstleistungen in der Regel von unterschiedlichen Personen rund ums Jahr ausgeführt werden. Da der Lieferumfang sehr unterschiedlich ist – er kann von einer Pizzaschachtel über zehn Salatboxen bis zu zig Platten oder Kisten reichen – lässt sich keine „Pi-mal-Daumen-Empfehlung“ für die Höhe eines Trinkgelds geben. Als Richtwert kann gelten: Eine Lieferung, die mit einem Gang zu Ihrer Wohnungstür erledigt ist, wird mit einem Obolus von 1 bis 2 Euro bedacht. Werden Ihnen hingegen beispielsweise mehrere Kisten Getränke sogar bis in den Keller geschleppt oder bekommen Sie ein ganzes Büffet geliefert, multiplizieren Sie am besten den eben genannten „Grund-Betrag“ mit der Zahl der dafür benötigten Wege.

Trinkgeld auf Reisen
Alles bislang Dargestellte zum Trinkgeldgeben bezieht sich auf innerdeutsche Gepflogenheiten. Bei Reisen in andere Länder ist es wichtig, sich vorher über die dort herrschenden Sitten auch mit Blick auf die Tips zu informieren. So kann einerseits ein Trinkgeld als Beleidigung empfunden werden – etwa weitgehend in Japan – als auch andererseits so gut wie Pflicht sein – Beispiel USA.

Ich wünsche allen viel Freude beim Geben!

Herzlichst,
Ihr/Euer E. Stefan Biggeleben alias Coach „007“

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